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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich

Für sämtliche entgeltlichen und unentgeltlichen Geschäftsbeziehungen, insbesondere über die Benützung oder Betretung der Anlagen, zwischen der

 

Jumpy Hippo GmbH

 

(nachfolgend kurz "Jumpy Hippo" genannt)

 

und ihren Besuchern gelten ausschliesslich die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend  kurz „AGB") in der jeweiligen, zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses aktuellen Fassung.

Für die Zuordnung als Besucher ist es irrelevant, ob die Anlagen tatsächlich aktiv benutzt oder nur betreten werden (z.B. Begleitpersonen, Fotografen).​

 

Klettergerüst, Rutschbahn, Trampoline, Elektrokarts, Kiddy Rides, Air Hockey, Basketball Automat, Greiffarm Automat und/oder allgemein Elektro Spielgeräte

 

Integrierender Bestandteil dieser AGB ist die Hausordnung von Jumpy Hippo (www.jumpyhippo.ch).

Mit Eintritt in die Räumlichkeiten von Jumpy Hippo erkennt der Besucher diese AGB samt Hausordnung vorbehaltlos an.

2. Vertragsabschluss

Der Vertragsabschluss vor Ort erfolgt direkt im Kassenbereich unter Einbeziehung dieser AGB durch Bezahlung der Eintrittsgebühr.

 

Die maximale Anzahl der Kunden in den Anlagen ist begrenzt. Sollten die Anlagen bereits ausgebucht sein, so kann der Vertragsabschluss vor Ort durch Jumpy Hippo abgelehnt werden.

3. Preise, Zahlungsmodalitäten, Verzugszinsen und Mahnspesen

Die Zahlung erfolgt wahlweise per Kreditkarte (Visa, Mastercard), Debitkarte, Twint oder in bar. Die Zahlungen werden mit dem Zustandekommen des Vertrags fällig​

Jumpy Hippo behält sich das Recht vor, ihre Preise jederzeit und ohne Vorankündigung abzuändern. Allfällige Ermässigungen, Rabatte oder Dergleichen gelten einmalig.

4. Benützung der Anlagen

a. Pflichten der Besucher

i. Besucher sind verpflichtet bei jedem Besuch der Anlagen eine Eintrittskarte zu erwerben und den Haftungsausschuss vollständig und wahrheitsgemäss gelesen zu haben. Einzelne Sicherheitshinweise an den Anlagen sind ebenfalls zu befolgen.

 

ii. Besucher, welche die Anlagen nicht aktiv benützen (zB. Begleitpersonen, Fotografen), sind verpflichtet, diese vorliegenden AGB gelesen und anerkannt zu haben.

 

iii. Kauft ein Besucher für mehrere Besucher Eintrittskarten, so ist er verpflichtet, diese AGB den einzelnen Kunden zur Kenntnis zu bringen.

 

iv. Die Besucher willigen ein, sich vor dem Benützen der Anlagen – sofern im Einzelfall erforderlich - einer Einweisung zu unterziehen. Sie sind verpflichtet, den Anweisungen des Personals unbedingt Folge zu leisten. Sie verpflichten sich weiters, Rücksicht auf andere zu nehmen und diese nicht zu behindern oder zu gefährden.

v. Die für alle Anlagen geltende „Hausordnung", die am Eingangsbereich angeschlagen sind, sowie für die jeweils einzelnen Anlagenbereiche geltenden Sicherheitsregeln, die vor jeder Anlage separat angeschlagen sind, sind von den Besuchern zu befolgen.

 

vi. Die Besucher sind verpflichtet, allfällige Beschädigungen an den Anlagen zu melden.

b. Benützung der Anlagen durch Minderjährige

 

i. Minderjährige ab Vollendung des 7. Lebensjahres bis zur Vollendung des . Lebensjahres dürfen die Anlagen selbständig benutzen, sofern die für die Benützung der Anlagen erforderliche physische und psychische Gesundheit sowie die Einsichtsfähigkeit über die mit der Benützung verbundenen Gefahren gegeben ist. Zudem ist die Zustimmung der Eltern erforderlich. Die Eltern erteilen ihre Zustimmung auf einem separaten Formular, abrufbar unter www.jumpyhippo.ch. Ohne Zustimmung der Eltern ist Jumpy Hippo berechtigt, die Kinder wegzuweisen. Sollten diesbezüglich Zweifel bestehen, ist das Benützen nur mit Zustimmung eines Erziehungsberechtigten zulässig. Kinder und Minderjährige vor Vollendung des 7. Lebensjahres dürfen die Anlagen nur in Begleitung und unter Aufsicht eines Erwachsenen benutzen.

 

ii. Der den Minderjährigen begleitende Erwachsene hat den Minderjährigen zu beaufsichtigen und dafür Sorge zu tragen, dass dieser nur jene Anlagen benutzt, die seinen physischen und psychischen sowie sportlichen Fähigkeit entspricht und dass der Minderjährige die Bestimmungen dieser AGB einhält.

 

c. Alkohol, Tabak und Suchtmittel

 

i. Die Benützung der Anlagen unter dem Einfluss von Alkohol oder Suchtmitteln sowie beeinträchtigenden Medikamenten ist strengstens untersagt.

ii. In sämtlichen Anlagen herrscht absolutes Rauchverbot.

d. Essen und Trinken

In den Anlagen ist der Konsum von Speisen und Getränken (insbesondere Süßigkeiten und Kaugummis) ausnahmslos verboten. Der Konsum von Speisen oder Getränken, die ausserhalb der Anlagen erworben wurden, ist gestattet.

e. Kleidung

Jumpy Hippo erwartet, dass die Besucher in sauberer Kleidung erscheinen. Jumpy Hippo ist berechtigt, Besucher in dreckiger Kleidung wegzuweisen.

Die Anlagen von Jumpy Hippo verfügen über sogenannte Sockenzonen; diese dürfen nur mit Socken betreten werden.

 

f. Tiere

Die Mitnahme von Tieren ist (nicht) erlaubt.

 

g. Anordnungen der Mitarbeiter von Jumpy Hippo

Kunden haben Anweisungen sowie Anleitungen zur ordnungsgemässen Anlagennutzung durch Mitarbeiter stets Folge zu Leisten. Die Mitarbeiter dürfen jederzeit eine Ausweiskontrolle verlangen.

 

 

h. Beschränkung der Benützung der Anlagen und Ausschluss von Besuchern von den Anlagen

Jumpy Hippo ist jederzeit ohne Angabe von Gründen berechtigt, Besuchern von der Anlage zu verweisen und ihnen für bestimmte oder unbestimmte Zeit ein Hausverbot zu erteilen.

i. Risiko bei der Benützung der Anlagen

 

i. Die Benützung und der Aufenthalt in sämtlichen Anlagen erfolgt auf eigene Gefahr. Der Kunde bestätigt hiermit, Kenntnis darüber zu haben, dass

 

1.die Benützung der Anlagen mit einem nicht kalkulierbaren Restrisiko verbunden ist und trotz Sicherheitsvorkehrungen das Risiko schwerer Verletzungen mit sich bringen kann,

 

2. insbesondere bei unsachgemässer Nutzung der Anlagen, erhöhte Gefahren entstehen können.

 

ii. Der Kunde nimmt alle mit der Benützung der Anlagen verbunden Risiken und Gefahren aus freiem Willen in Kauf.

5. Haftung

Sach- und Personenschäden: Für Sach- und Personenschäden haftet Jumpy Hippo und allfällige Erfüllungsgehilfen (Angestellte etc.) lediglich im Falle von grobfahrlässiger oder absichtlicher Pflichtverletzung.

 

Verlust von Gegenständen:

Für den Verlust von Gegenstanden, den Verlust von Wertsachen und Geld, sollten diese nicht in den dafür vorgesehenen Schliessfächern aufgewahrt worden sein, haftet Jumpy Hippo lediglich im Falle von Grobfahrlässigkeit und Absicht.

 

Im Übrigen ist jede weitere Haftung von Jumpy Hippo ausgeschlossen.

 

Haftungsauschluss:

Jeder Besucher verpflichtet sich, die hier ausgearbeiteten Regeln zu beachten. Er ist sich bewusst, dass er bei Nichtbeachtung der Regeln ohne Anspruch auf Rückerstattung des Eintrittspreises aus der Anlage verwiesen werden kann.

Die Benutzung der Anlage erfolgt auf eigene Gefahr. Jedem Besucher ist die Beschränkung der Haftung von Jumpy Hippo bekannt. Anweisungen des Personals sind jederzeit zu befolgen. Die Aufsichtspflicht liegt bei der begleitenden Person. 

6. Videoüberwachung und -aufzeichnung, Fotos und Filme

Die Anlagen sind nicht videoüberwacht

Der Kunde gibt sein Einverständnis dafür, dass in den Anlagen durch Jumpy Hippo Fotos und Filme angefertigt werden, auf denen der Kunde erkennbar sein kann, und diese zur Bewerbung der Anlagen, insbesondere zur Präsentation der Anlagen, auf der Website, lnstagram, Snapchat sowie auf dem Facebook- Auftritt entgeltfrei und ohne Nennung der gezeigten Personen publiziert werden dürfen.

7. Herrenlose Sachen, Fundgegenstände

a. Herrenlose Sachen

Als herrenlose Sachen bzw. derelinquierte Fahrnisse werden Gegenstände qualifiziert, bei denen vermutet wird, dass der ursprüngliche Eigentümer den Besitz in der Absicht aufgegeben hat, auf das Eigentum zu verzichten. Es handelt sich hierbei um gebrauchte Kleider, Turnschuhe, Sportleibchen, Regenschirme, Trinkflaschen, Rucksäcke und Taschen aller Art sowie sonstige Gegenstände geringen Wertes. Jumpy Hippo bewahrt die Gegenstände während einer gewissen Zeit auf, ist aber berechtigt, diese bei Nichtabholung nach eigenem Ermessen zu entsorgen.

 

b. Fundgegenstände

 

Fundgegenstände von erheblicher Bedeutung, das sind solche, deren Wert CHF 50.00. übersteigt oder bei denen erkennbar ist, dass sie für den Verlustträger von erheblicher Bedeutung sind (beispielsweise Dokumente, Schlüssel, Schmuck etc.) werden bei der zuständigen Fundbehörde abgegeben.

8. Sonstige Vertragsbestimmungen

a. Vertragssprache und Erfüllungsort

Vertrags-, Bestell- und Geschäftssprache ist Deutsch. Erfüllungsort für sämtliche Leistungen aus dem Vertrag ist der Firmensitz von Jumpy Hippo.

 

b. Schriftlichkeit

Mündliche Zusagen haben keine Wirksamkeit. Sämtliche Vereinbarungen, nachträgliche Änderungen, Ergänzungen, Nebenabreden usw. bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Vereinbarung, mit der die Schriftform abbedungen werden soll.

 

c. Anwendbares Recht

Die Vertragspartner vereinbaren, soweit keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen entgegenstehen, die Anwendung deutschen Rechts.

 

d. Gerichtstand

Zur Entscheidung aller Streitigkeiten, die aus dem Vertrag oder über die AGB entstehen, wird das am Sitz von Jumpy Hippo sachlich zuständige Gericht als Gerichtsstand vereinbart.

9. Kontaktdaten

Jumpy Hippo Gmbh
Juchstrasse 16

8500 Frauenfeld

info@jumpyhippo.ch

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